Netzwerk Sozialhilfe
Das Recht der Sozialhilfe wurde im Januar 2005 im Rahmen der Hartz 4 Gesetze drastisch geändert. Das Bundessozialhilfegesetz wurde ausser Kraft gesetzt; an dessen Stelle ist das SGB XII getreten.
Für viele Menschen in Deutschland bedeutet dies einschneidende Veränderungen - und vor allem Kürzungen.
Und dabei spielt es keine Rolle, welchen Namen das Kind Sozialhilfe nunmehr hat: Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II - im Endeffekt besteht kein grosser
Unterschied. Die Bedrohung durch akute Armut ist sowohl für Sozialhilfeempfänger als auch für Bezieher von Arbeitslosengeld II gleich.
Wir möchten mit dieser Seite einen Schritt tun, um Wege aus dieser drohenden Armut zu weisen. Wir möchten zur Solidarität aufrufen und Solidarität fördern.
Die Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe bietet dafür folgenden drei Möglichkeiten:
I. Information über das Recht der Sozialhilfe
Nur wer seine Rechte kennt, kann seine Rechte wahrnehmen. Wir sagen Ihnen, wo sie nachschauen können, um die für sie wichtigen Infos zum Recht der Sozialhilfe
zu bekommen.
Wir geben Ihnen eine Liste mit empfehlenswerten Seiten an die Hand. Sollten Sie eine solche Seite kennen, die wir noch nicht hier veröffentlicht haben, so schreiben Sie uns bitte eine e-mail.
II. Wer braucht was?
Hier haben Sie die Möglichkeit mitzuteilen, was sie brauchen: Hausratsgegenstände, Bekleidung, Spielzeug und vieles mehr.
III. Wer gibt was?
Hier können Sie mitteilen, was sie nicht brauchen und bereit sind, abzugeben: Hausratgegenstände, Bekleidung, Spielzeug und vieles mehr.
Wir bringen Spendenwunsch und Spende zusammen, indem wir ihre Wünsche mit Ihrer e-mail Adresse auf unserer Seite veröffentlichen. So können Sie untereinander Kontakt aufnehmen.